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Unterhaltsreduktion durch Detektei (neuer Lebenspartner? Unterhaltsbetrug?)

Unterhaltsreduktion durch Detektei (neuer Lebenspartner? Unterhaltsbetrug?)

Haben Sie das Gefühl, dass Sie zu viel Unterhalt zahlen müssen? Wird Ihnen von Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin möglicherweise mehr Geld abverlangt als nötig? Wir möchten Ihnen helfen, eine faire Lösung zu finden und gegebenenfalls eine Reduzierung des Unterhaltsbetrags (Unterhaltsreduktion) durchzusetzen. So können Sie unter Umständen bis zu mehreren CHF 100.- pro Monat sparen. Vorgehensweise bei eheähnlichem Verhältnis feststellen (Konkubinat) oder neuer Lebenspartner/neue Lebenspartnerin nachweisen. Reduktion der Unterhaltsbeiträgen. Es ist möglich, dass Ihr geschiedener Ehepartner oder Ihre geschiedene Ehepartnerin eine neue Beziehung eingegangen ist und dennoch Unterhaltszahlungen von Ihnen erhält. Es empfiehlt sich daher, die Situation genauer zu prüfen und gegebenenfalls Beweise für einen möglichen Unterhaltsbetrug zu sammeln. Reales Beispiel: Herr Z. tätigt Unterhaltszahlungen an seine Ex-Frau. Nun vermutet Herr Z., dass seine Ex-Frau, B. einen neuen Lebenspartner hat, mit dem sie zusammen lebt. Sie jedoch gibt an, dass sie in getrennten Wohnungen leben. Sollte die Ex-Frau von Herrn Z. wirklich einen neuen Lebenpartner haben und mit ihm in einem Konkubinat leben, hätte dies eine Reduktion der Unterhaltskosten zur Folge. Dies kann über Monate gerechnet mehrere tausend Franken betragen, welche er weniger an Unterhalt bezahlen müsste. Herr Z. benötigt jedoch Beweise und engagiert unsere Detektei. Vorgehen: Detektive unserer Detektei observieren die Ex-Frau von Herrn X. Es wird genau dokumentiert wo sie übernachtet und ob allenfalls weitere Personen in derselben Wohnung nächtigen. Die Detektive befragen auch Nachbarn und allenfalls den Vermieter. Selbstverständlich seriös und diskret, ohne dass Verdacht geschöpft wird. Bericht Detektei (Auszug): Detektive unseres Detektivbüros sind vor Ort in der M.-Strasse 26, in S., in der die Ex-Frau von Herrn X. wohnt. Das Fahrzeug vom Freund der Ex-Frau ist vor dem Haus abgestellt. Auch der Briefkasten von Frau B. X. wird regelmässig geleert, entweder von ihr selbst oder von ihrem Lebensgefährten. Dieser besitzt einen eigenen Schlüssel zu Briefkasten und Haustüre. Frau B. X. verlässt regelmässig gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten das Haus um zur Arbeit zu gehen. Ebenfalls haben die Detektive gesehen, wie der Lebensgefährte von B. X. die Wohnung reinigt, bzw. die Fenster putzt und Staub saugt. (Normalerweise reinigt man eine andere Wohnung nicht, sollte man nur zu Besuch dort sein.) Es muss davon ausgegangen werden, dass B. X. mit ihrem Freund in einem Konkubinat lebt. Sobald der unterhaltsberechtigte Partner während rund fünf Jahren in einer engen Beziehung lebt und sich so wie in einer Ehe verhalten und auch dieselben Leistungen erbringen, nennt man dies ein qualifiziertes Konkubinat. In der geltenden Rechtsprechung ist ein qualifiziertes Konkubinat einer Ehe gleichgesetzt und die Unterhaltspflichtige Partei wird von ihrer Verpflichtung befreit. Es ist allerdings nicht immer notwendig, dass ein qualifiziertes Konkubinat vorliegen muss. Auch der Tatbestand eines einfachen Konkubinats kann zu Anpassungen der Leistungspflicht führen. Deshalb ist es sinnvoll, die neue Beziehung des Unterhaltsbegünstigten so rasch wie möglich, durch uns protokollarisch festzuhalten, da im Nachhinein kein Geld zurückgefordert werden kann für bereits geleistete Unterhaltszahlungen während des bestehenden Konkubinats. Kostenlose Sofortberatung - Rufen sie uns jetzt an: 061 599 09